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Detaillierter Leistungsvergleich

Wann?

Nach schriftlicher ärztlicher Verordnung für ein und denselben Krankheitsfall für die Dauer von max. 28 Kalendertagen. Eine Verlängerung ist durch chef- bzw. kontrollärztliche Bewilligung des Sozialversicherungsträgers möglich. Anträge auf Verlängerung sind von einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt auszustellen. Die weitere Inanspruchnahme von MedHKP Leistungen ist erst nach Bewilligung der Folgeverordnung möglich.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten übernimmt der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger.

Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen.

Eine Pflegerin mit Kugelschreiber in einer Hand sitzt zusammen mit einem Kunden bei Tisch und beide lächeln | FSW

Hauskrankenpflege (HKP)

Wann?

Wenn die Art der Krankheit über den Bewilligungszeitraum der MedHKP hinaus Pflegemaßnahmen erforderlich macht bzw. wenn es sich um Leistungen handelt, die nicht durch MedHKP abgedeckt werden.

Wer kommt für die Kosten auf?

Ein Teil der Kosten wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch den Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert. Der Kostenbeitrag ist sozial gestaffelt.

Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, PflegeassistentInnen, Pflegefachassistent-Innen.

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